Unionsbürgerschaft
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Immer mehr Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union leben - zumindest eine gewisse Zeit - nicht in ihrem Heimatland, sondern in einem anderen EU-Land. Gründe dafür gibt es viele: Sei es ein Aufbaustudium, die Aufnahme einer Arbeit jenseits der Grenzen oder der Ruhestand nach Beendigung des Arbeitslebens irgendwo in Europas Süden. Dass dies heute grundsätzlich möglich ist, stellt eine der am meisten geschätzten Errungenschaften der Europäischen Union dar. Die allgemeine Freizügigkeit ist nur eines der Rechte, das die Unionsbürgerschaft allen Bürgerinnen und Bürgern der EU gewährt, die mit dem Vertrag von Maastricht eingeführt worden ist. Alle Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen sie und verfügen dadurch über eine ganze Reihe von Rechten. Hatten sie bis dahin nur das Recht, sich in ihrem eigenen Heimatland dauerhaft aufzuhalten und frei zu bewegen, so dürfen sie dies seit 1993 auch in allen anderen Mitgliedstaaten der EU. Durften sie früher nur in ihrem Heimatland an den Kommunal- und Europawahlen teilnehmen, so sind sie inzwischen dazu berechtigt, überall in der EU, wo sie ihren Wohnsitz genommen haben, an Kommunalwahlen und an den Wahlen zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Des Weiteren haben sie das Recht, sich in ihrer Muttersprache an alle Organe und Einrichtungen der EU zu wenden und eine Antwort in dieser Sprache zu erhalten. Dazu kommt das Recht auf diplomatischen und konsularischen Schutz im Hoheitsgebiet eines Drittstaats durch die Vertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats für den Fall, dass ihr Heimatland dort nicht vertreten ist. Die Unionsbürgerschaft gewährt auch das Recht zur Anrufung des Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudsmann) sowie das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament. Die EU-Grundrechtecharta fixiert darüber hinaus weitere Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger, wie etwa ein Recht auf gute Verwaltung. Die Unionsbürgerschaft ergänzt damit die Staatsbürgerschaft des jeweiligen Heimatlandes. Sie verleiht den Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Unionsbürgerrechte, die zu den Rechten, die aus der jeweiligen Staatsbürgerschaft resultieren, hinzutreten. Eine wie auch immer geartete Verringerung der staatsbürgerschaftlichen Rechte ist damit nicht verbunden.!
Die Unionsbürgerschaft stellt aus unserer Sicht eine wichtige Bereicherung dar, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern die Zugehörigkeit zur Europäischen Union stärker und konkreter bewusst macht und damit dazu betragen kann, auch ihr Interesse und Engagement für die politische Ausgestaltung dieser Union zu stärken. Wir setzen uns insbesondere für eine Erweiterung des Rechts auf Freizügigkeit ein. Dieses Recht ist für uns nicht nur irgendein Instrument mit ökonomischer Funktion, das lediglich der Verwirklichung des Binnenmarktes dient. Das Recht auf Freizügigkeit stellt vielmehr in erster Linie ein individuelles Freiheitsrecht dar, das im zusammenwachsenden Europa unverzichtbar ist. Notwendig ist daher, die nach wie vor existierenden bürokratischen Hemmnisse bei der Ausgestaltung des Rechts auf Freizügigkeit abzubauen, die es weiterhin in vielen Ländern gibt. Oft genug ist die Unionsbürgerschaft immer noch ein leeres Wort. Der dauerhafte Aufenthalt oder gar der Zugang zum Studium ist für Angehörige aus anderen EU-Ländern allzu häufig an überzogene wirtschaftliche und finanzielle Voraussetzungen geknüpft. Es bleibt daher noch viel zu tun, ehe man von einer echten Unionsbürgerschaft sprechen kann. Wir setzen uns zudem entschieden für eine Ausweitung der Unionsbürgerschaft ein. Millionen von Menschen, die in EU-Ländern leben und arbeiten, aber mit Pässen von Drittstaaten ausgestattet sind, bleiben im wahrsten Sinne des Wortes außen vor. Um diesem Zwei-Klassen-Recht entgegenzutreten, wollen die Europaabgeordneten der LINKEN, dass alle Menschen, die mindestens fünf Jahre legal in der Europäischen Union leben, die Unionsbürgerschaft erhalten. Wir wollen diese Menschen den EU-Staatsangehörigen gleichstellen, damit auch sie das Recht auf Freizügigkeit sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen erhalten.Schlagworte: EU-Institutionen,

