Betriebsräte

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In Unternehmen mit mehr als 1000 Arbeitnehmern in Europa haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Recht auf eine gemeinsame Vertretung: den Europäischen Betriebsrat (EBR). Derzeit werden etwa 15 Millionen Beschäftigte in 800 Unternehmen durch ein solches Gremium vertreten. Der EBR soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über Entwicklungen und Entscheidungen im Unternehmen unterrichten und die Anhörung ihrer Interessen sicherstellen. Die Richtlinie über Europäische Betriebsräte wurde bereits 1994 verabschiedet. Das Europäische Parlament hatte mit seiner Entschließung vom 4. September 2001(Menrad-Bericht) eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie gefordert. Die Erfahrungen mit einer Welle von Unternehmensfusionen und Standortverlagerungen hatten gezeigt, dass die Richtlinie den Eurobetriebsräten nur unzureichende Rechte auf Information, Anhörung und Beteiligung einräumt. Die Europäische Kommission hat im Juli 2008 nur einen Vorschlag für die "Anpassung der Rechtsvorschriften" vorgelegt, nicht aber für eine umfassende Überarbeitung (Revision) der Richtlinie, wie vom Parlament gefordert. Bei einer bloßen "Anpassung" kann das Parlament nur zu jenen Punkten der Richtlinie Änderungen fordern, zu denen auch die Kommission Vorschläge macht. Im Kommissionsentwurf wird vor allem angesprochen, die Begriffe "Unterrichtung" und "Anhörung" klarer zu definieren. Die Kompetenz des EBR soll auf länderübergreifende Fragen beschränkt werden. Der Europäische Gewerkschaftsbund und die europäischen Arbeitgeberverbände haben in einer gemeinsamen Stellungnahme entlang des Entwurfs der Kommission 8 Punkte zur Änderung der Richtlinie vorgeschlagen. Diese werden von der französischen EU-Ratspräsidentschaft - sie endet zum 31.12.2008 - der Kommission und der Mehrheit des Europäischen Parlaments im Grundsatz unterstützt. Die "Anpassung" der EBR-Richtlinie ist deshalb auf wenige Themen beschränkt. Die von vielen Gewerkschaften geforderte Stärkung der Rechte des Eurobetriebsrats bei Unternehmenszusammenschlüssen, Umstrukturierungen und Standortverlagerungen, die Senkung der Schwellenwerte für die Einrichtung eines Eurobetriebsrats und Einführung wirksamer Sanktionen - all dies fällt unter den Tisch.

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Die Europaabgeordneten der LINKEN kritisieren das gegenwärtige Verfahren der "Anpassung" der Richtlinie. Es ist beschämend, dass die Mehrheit des Europäischen Parlaments sich sein Recht auf eine umfassende Revision der EBR-Richtlinie hat beschneiden lassen. Gerade jetzt in der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise sind Millionen von Arbeitsplätzen bedroht und müssen die Rechte von Eurobetriebsräten so umfassend gestärkt werden, wie es der Menrad-Bericht von 2001 forderte. Unterrichtung und Anhörung der Eurobetriebsräte müssen rechtzeitig und in regelmäßigen Abständen (mindestens halbjährlich) stattfinden und auf schriftlichen, wahrheitsgemäßen und hinreichend detaillierten Unterlagen des Managements fußen. Nur so werden Eurobetriebsräte in die Lage versetzt, eine realitätstüchtige und genaue Bewertung der Lage des Unternehmens vorzunehmen.  Die Vorschläge der Kommission sind nicht akzeptabel, die Kompetenz des EBR so strikt auf länderübergreifende Angelegenheiten (Unternehmensteile in mehr als 2 Mitgliedstaaten betroffen) zu beschränken. Dies hilft nur den Unternehmensleitungen dabei, Umstrukturierungen ohne Anhörung und Unterrichtung des EBR durchzupauken. Beispiele hierfür sind die Fälle Nokia (Entscheidung in Finnland, Schließung des Werks in Deutschland), Ford (Entscheidung in Deutschland, Entlassungen in Frankreich) oder Thyssen-Krupp (Entscheidung in Deutschland, Entlassungen in Italien). Die EBR-Richtlinie muss auch für in der EU tätige multinationale Unternehmen voll gelten, die ihren Hauptsitz nicht in der EU haben und dort Entscheidungen treffen, die Unternehmensteile in EU-Mitgliedstaaten betreffen. Wir fordern eine Erweiterung der Handlungsfelder des EBR. Er muss über Maßnahmen zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umwelt, Aus- und Fortbildung, lebenslanges Lernen, Anti-Diskriminierung, Gleichstellungspolitik und Frauenförderung unterrichtet werden. Die Rechte der Gewerkschaften (Zugang zu EBR-Sitzungen, Stellung von Experten usw.) müssen gestärkt werden.  Wir engagieren uns sich für ein verstärktes Konsultationsverfahren bei Massenentlassungen, Betriebsübergang, Standortverlagerungen, Umstrukturierungen der Sparten oder Tochtergesellschaften des Unternehmens, Verlagerung des Unternehmenssitzes etc. Den Arbeitnehmervertretern ist das Recht auf ein aufschiebendes Veto einzuräumen. Entscheidungen der Unternehmensleitung dürfen solange nicht wirksam werden, bis die Stellungnahmen und Alternativen der Arbeitnehmervertretung in einer Sondersitzung des EBR ausführlich erörtert worden sind. Dies beinhaltet ebenfalls, dass der EBR in Übergangsphasen (z.B. bei Fusionen oder Übernahmen) in seiner bestehenden Form in allen seinen Rechten voll handlungsfähig bleiben muss. Die Europaabgeordneten der LINKEN fordern die Verankerung von klaren Sanktionen in der Richtlinie. Die Arbeitnehmervertreter eines EBR müssen vor zuständigen nationalen Gerichten Rechtsmittel gegen Unternehmensentscheidungen einlegen können, sofern Unterrichtung und Anhörung nicht gemäß den Bestimmungen der EBR-Richtlinie durchgeführt wurden.  Weiterführende Materialien: "La Gauche 6 - "Gute Arbeit statt Flexicurity"

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