Eurojust

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Die Europäische Stelle für Justizielle Zusammenarbeit (Eurojust) mit Sitz in Den Haag ist eine Einrichtung der Europäischen Union (EU), die im Jahr 2002 durch den Beschluss 2002/187/JI gegründet wurde, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten bei der Verfolgung schwerer grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität zu unterstützen. Eurojust soll die Koordinierung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen der nationalen Behörden fördern und verbessern. Ergänzt wird die Arbeit von Eurojust durch das Europäische Justizielle Netz (EJN), einem Netzwerk nationaler Justizbehörden. Arbeitsbereiche von Eurojust sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, des Menschenhandels, der Kinderpornographie und der Geldwäsche. Das Kollegium von Eurojust setzt sich aus 27 nationalen Mitgliedern zusammen, von denen aus jedem Mitgliedstaat der EU jeweils eines benannt wird. Die nationalen Mitglieder sind Staatsanwälte oder Richter; einige nationale Mitglieder werden von Stellvertretern und Assistenten unterstützt. Nach sechs Jahren der justiziellen Zusammenarbeit kamen die Europäische Kommission und der Rat zu dem Schluss, dass das Potenzial von Eurojust noch nicht ausgeschöpft und eine Weiterentwicklung dieses Instruments der grenzüberschreitenden Kooperation nötig sei. Der zurzeit vorliegende Beschlussentwurf verfolgt daher das Ziel, Eurojust zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Eurojust und anderen Akteuren der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zu verbessern. So soll Eurojust rund um die Uhr erreichbar sein, und die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass ihre nationale Vertretung personell entsprechend ausgestattet ist. Alle Mitglieder des Eurojust-Kollegiums sollen eine gemeinsame Mindestgrundlage an gleichwertigen justiziellen Befugnissen erhalten. In jedem Mitgliedstaat soll ein nationales Eurojust-Koordinierungssystem eingerichtet werden, das auf innerstaatlicher Ebene Verbindungen herstellt; so soll dafür gesorgt werden, dass Eurojust auf innerstaatlicher Ebene besser mit Informationen über strafrechtliche Ermittlungen versorgt wird.

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In einer zusammenwachsenden EU ohne Binnengrenzen muss auch im justiziellen Bereich die Koordinierung und Zusammenarbeit verbessert werden, wenn die grenzüberschreitende Kriminalität effektiv bekämpft werden soll. Vor diesem Hintergrund unterstützen die Europaabgeordneten der LINKEN Eurojust. Kritisch sehen wir die Erweiterung der Befugnisse der nationalen Mitglieder von Eurojust. Zum einen sind wir nicht davon überzeugt, dass solch erweiterte Befugnisse überhaupt nötig sind, damit Eurojust seine Aufgaben erfüllen kann. Zum anderen ist es nicht auszuschließen, dass durch das Eingreifen der nationalen Mitglieder von Eurojust aus Den Haag laufende Verfahren vor Ort in den Mitgliedstaaten gestört werden könnten. Des weiteren sind wir der Meinung, dass Informationen der nationalen Behörden an Eurojust nur dann weitergegeben werden sollten, wenn diese tatsächlich von Eurojust benötigt und effektiv verarbeitet werden können. Es sollte in jedem Fall vermieden werden, dass Eurojust über Fälle informiert werden muss, die die Behörden der Mitgliedstaaten „alleine", beispielsweise unter Einschaltung des Europäischen Justiziellen Netzes, bewältigen können.

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