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  • Karsten Peters

Finanzmarktregulierung: Nahrungsmittelspekulation soll eingedämmt werden

Befürchtung von NGOs: Wird das Paket durch Wettbewerb um schwächste Regeln ausgehebelt?

Sie ist nicht einmal besonders lang: Netto hat die neue Fassung der Finanzmarktrichtlinie MiFID mit der dazu gehörenden Verordnung MiFIR etwas mehr als 200 Seiten – 200 Seiten allerdings, die zentral sind für die Regulierung der Finanzmärkte in der EU. Geregelt werden soll dort, welche Schutzrechte Anleger genießen – damit sind durchaus auch Riester-Sparer gemeint –, wie die Spekulation mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln eingegrenzt werden kann, welche Sicherheitsmaßnahmen für den Hochfrequenzhandel eingehalten werden müssen, welche Finanzmarktprodukte wo und wie gehandelt werden dürfen, und welche Vorschriften die Händler einhalten müssen. Jede Menge Material also, über das sich Experten stundenlang trefflich streiten können, das aber an vielen Stellen starken Einfluss auf das tägliche Leben von Menschen hat, deutlich an der Finanzkrise und der Nahrungsmittelspekulation.

Nahrungsmittelspekulation: Keine einheitliche europäische Begrenzung

Für Geschäfte mit Nahrungsmittel- und Rohstoffderivaten gelten künftig so genannte Positionslimits, mit denen die Menge der Produkte begrenzt wird, die ein einzelner Händler halten kann. Ausgenommen hiervon sind Geschäfte, bei denen die beteiligten Händler nachweisen können, dass sie tatsächlich mit den entsprechenden Produkten handeln. Wenn also beispielsweise ein Getreidegroßhändler einen großen Posten Weizenderivate kauft und diese Derivate nutzt, um sich gegen mögliche Preisschwankungen abzusichern, fällt dieser Posten nicht unter die Positionslimits – Fachleute reden hier vom Hedging, also der Risikoabsicherung. Hat dagegen ein Investmentfonds einen Posten Weizenderivate im Portfolio, fällt dieser Posten unter die Positionslimits, der Investmentfonds darf also nur eine begrenzte Menge dieser Produkte halten. Das wird sowohl auf Ebene eines einzelnen Unternehmens als auch bezogen auf eventuelle Unternehmenszusammenschlüsse geprüft.

Rückfall in die Nationalstaaten - Deregulierungswettbewerb?

So weit wird der vereinbarte Kompromiss auch von NGOs und kirchlichen Gruppen wie Brot für die Welt und Misereor begrüßt. Bei den Details allerdings zeigen sich Schwächen. Größter Pferdefuß ist die strikte Weigerung des Rates, der Forderung aus dem Parlament nachzugeben, dass die Positionslimits einheitlich für die EU von der europäischen Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA gesetzt werden. Nur dann wäre sicher gewährleistet, dass zwischen den Mitgliedsländern der EU keine Deregulierungsspirale angestoßen wird. Der Verdacht liegt zumindest nahe, dass die britische Regierung nur ein schwaches Interesse daran hat, die Finanzmärkte auf der Insel spürbar zu begrenzen.

Das Maximum, das die Abgeordneten dem Rat abtrotzen konnten: die zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer setzen die Positionslimits auf der Basis festgelegter Kriterien und nutzen dabei ein Verfahren, das von der ESMA entwickelt wird. Immerhin überprüft ESMA regelmäßig die Positionslimits und kann Verfahren gegen die nationalen Aufsichtsbehörden einleiten, wenn sie gegen die grundlegenden Bestimmungen für die Positionslimits verstoßen. Aber selbstverständlich haben die Aufsichtsbehörden beim Setzen der Limits einen gewissen Gestaltungsspielraum, einheitliche europäische Positionslimits wird es also nicht geben. Dem Vernehmen nach hat die britische Regierung sogar dieser Regelung nur mit Bauchschmerzen zustimmen können während unter anderem Deutschland, Frankreich und Belgien sich für eine stärkere Rolle der ESMA ausgesprochen haben.

An just diesem Punkt üben dann auch NGOs wie Attac oder Oxfam deutliche Kritik: der Kompromiss sei zwar ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber: „ Die Gefahr eines innereuropäischen Unterbietungswettbewerbs, bei dem das Land mit den schwächsten Regeln die Richtung vorgibt, ist groß“, so Karsten Peters von Attac. Noch deutlich schärfer im Ton ist Foodwatch. Bundesfinanzminister Schäuble sei vor der Finanzmarktlobby eingeknickt und habe trotz vorheriger deutlicher Kritik an der Nahrungsmittelspekulation im Rat einer zu schwachen Regulierung zugestimmt.

Weniger kritisch sieht es zum Beispiel die britische NGO World Development Movement (WDM), die im Vorfeld intensiv an der MiFID gearbeitet und durch gezielte Aktionen und Informationsarbeit in Parlament und Öffentlichkeit auf eine strenge Regulierung hingewirkt hat. WDM lobt die Einigung als einen „historischen Schritt“. Nick Dearden, Direktor des WDM: „Die öffentliche Empörung über die Nahrungsmittelspekulation war groß und dass die EU auf diese Empörung gehört hat, ist ein Erfolg für den öffentlichen Druck. Aber die britische Rolle bei der Verwässerung der Vorschriften ist eine Schande. Das Finanzministerium hat die Profite von Banken wie Goldman Sachs über das Grundbedürfnis nach Nahrung gestellt – mit dem Ergebnis, dass die neuen Vorschriften zu schwach sein könnten um effektiv zu wirken.“

Auch Finance Watch begrüßt die Regelung, weist aber darauf hin, dass jetzt eine scharfe Regelung auf Umsetzungsebene erreicht werden muss, um die verschiedenen Schlupflöcher zu schließen.

Dank an NGOs

Trotz all dieser Einschränkungen: Mit der Novelle der Mifid gelten in der EU erstmals Positionslimits, die das Geschäft mit dem Hunger begrenzen. Nach den langwierigen Verhandlungen, in denen es mehr als einmal schien, als wäre weder im Europäischen Parlament noch mit dem Rat eine Einigung auf Positionslimits erreichbar, ist der erreichte Kompromiss durchaus als Erfolg zu betrachten, wenn auch mit signifikanten Schwächen. Klar ist: ohne die unermüdliche Arbeit zahlreicher NGOs wie World Development Movement, Friends of the Earth, Oxfam, Misereor, Foodwatch, Attac, Finance Watch und vielen anderen, die mit verschiedensten Mitteln auf das Thema aufmerksam gemacht haben, hervorragende und gut informierte Lobbyarbeit geleistet und das die Nahrungsmittelspekulation immer wieder in die Medien gebracht haben, wäre selbst der erreichte Kompromiss nicht möglich gewesen.

Verbraucherschutz wird deutlich gestärkt

Beim Anlegerschutz müssen Banken und Finanzunternehmen künftig darauf achten, dass ihre Produkte tatsächlich zielgruppenspezifisch vermarktet werden. Damit soll noch schärfer als bislang vermieden werden, dass, nur weil es eine hohe Provision gibt, hochspekulative Produkte, die für professionelle Kunden entwickelt wurden, Kleinanlegern angeboten werden. Die Unterscheidung in verschiedene Kundengruppen gibt es bereits seit der im Jahr 2007 in Kraft getretenen MiFID I, und bereits seither ist es nicht zulässig, Kleinanlegern („retail clients“ hochkomplexe Verbriefungen zu verkaufen. Zudem müssen Anlageberater ihre Kunden künftig regelmäßig über die Gebühren, Kosten und Provisionen informieren.

Kleinanleger genießen den höchsten Anlegerschutz und die meisten Informationsrechte, professionelle Kunden genießen geringeren Schutz, weil ihnen ein besseres Verständnis unterstellt wird und die so genannten „geeigneten Gegenparteien“ („eligible counterparties“) müssen vollkommen selbst auf sich aufpassen. Die Kategorie der professionellen Kunden hat in den vergangenen Monaten für einige Furore gesorgt, weil bislang Städte und Kommunen automatisch als professionelle Kunden eingestuft wurden. In zahlreichen Städten hat das dazu geführt, dass die Kämmerer von Bankberatern auch so behandelt wurden – die Kämmerer wurden oft nicht so umfassend über die mit Kreditabsicherung verbundenen Risiken informiert, wie es für ihren Kenntnisstand nötig gewesen wäre. Nach zähem Ringen mit dem Rat sieht die neue Vorschrift nun vor, dass die Mitgliedsländer selbst entscheiden müssen, ob Kommunen als professionelle Kunden gelten können.

Handbremse für Hochfrequenzhandel

Auch für den Hochfrequenzhandel gibt es neue Vorschriften: Künftig müssen Unternehmen, die sich in der EU an den Hochgeschwindigkeitsgeschäften beteiligen, ihre Rechenoperationen einer Prüfung unterziehen. Beim Hochfrequenzhandel, in dem buchstäblich innerhalb von Millisekunden Finanzmarktprodukte ge- und verkauft werden, treffen komplizierte Computerprogramme die Entscheidungen über Kauf und Verkauf. Diese Programme müssen künftig einen Stresstest durchlaufen, um Marktzusammenbrüche zu verhindern. Neben einigen anderen Sicherheitsvorschriften ist damit zwar ein kleiner Schritt getan, aber der volkswirtschaftlich unsinnige, stellenweise gefährliche Hochfrequenzhandel ist damit leider noch lange nicht abgeschafft.

Das Paket wurde im Oktober 2011 von der Kommission auf den Weg gebracht, seitdem haben Europäisches Parlament und der Rat als Vertretung der Mitgliedsländer daran gearbeitet. Am 14. Januar, nach einem halben Jahr Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission, konnte eine Einigung erzielt werden, die endgültige Zustimmung im Europäischen Parlament gilt als sicher.

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Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)