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Letzte Ausfahrt für grenzenloses online-TV verpasst

Heute hat das Plenum des Europaparlaments über den Bericht des Rechtsausschusses (JURI) ‚für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen‘ abgestimmt - kurz Satcab2-Verordnung. In seiner jetzigen Fassung geht der Text in die Trilog-Verhandlungen mit Rat und Kommission, entgegen des Votums des Berichterstatters Tiemo Wölken. Das ist eine Niederlage für mehr grenzenloses Fernsehen und ein entsprechend vereinfachtes Rechtemanagement in Europa, kommentiert Martina Michels, kulturpolitische Sprecherin der Delegation DIE LINKE. im EP:

 

„Die technischen Entwicklungen sind schnell. Das lineare Fernsehen produziert längst digital und damit in einer Umgebung, in der auch andere Player mit sendeähnlichen Angeboten und Filmen weltweit unterwegs sind. In der Verordnung wurde der Versuch unternommen, den modernen Entwicklungen und den europäischen Möglichkeiten gerecht zu werden, doch private TV-Veranstalter und die Filmwirtschaft setzen auf ein striktes Territorialprinzip zur Vermarktung ihrer Produktionen und sehen lieber in einem modernen öffentlich-rechtlichen TV als in Netflix oder in Amazon ihre erbitterten Gegner, wenn es um Reformen und Innovation, um mehr Publikum und europäische Vielfalt geht.“

„Die FAZ und andere unternahmen in den vergangenen Monaten unzählige Versuche, den Untergang des europäischen Films wegen dieser kleinen Verordnung - die sich nur auf online-Rechte bezieht - an die Wand zu malen und verhinderte damit gemeinsam mit der Filmwirtschaft eine sachliche Debatte um ein modernes Internet-TV mit einem Rechtemanagement für eine europäischen Weiterverbreitung.“

Martina Michels ergänzte zum Konflikt um die angemessene Bezahlung der Urheberinnen und Urheber: „Kein Kreativer wird beim derzeitigen Debattenstand einen Euro mehr sehen, obwohl die eigentlichen Urheber hier wieder einmal zum Spielball der Marktagenten gemacht wurden und die Filmwirtschaft nicht müde wurde, hier einzig in ihrem Interesse zu sprechen ohne selbst transparent zu machen, was sie für eine bessere Bezahlung tun will. Die gute Vergütung ist aber ein Thema, das sowohl die Fernsehanstalten als auch die Filmwirtschaft anpacken müssen. Geoblocking und ein Fernsehen von gestern, mit unzugänglichen Mediatheken und online-Angeboten werden diese Probleme nicht lösen, sondern in Zukunft eher verschärfen.“

 

Hintergrund:

Im Verordnungs-Vorschlag der EU-Kommission stand einleitend: "Ziel des vorliegenden Vorschlages ist es, die grenzüberschreitenden Bereitstellung von Online-Diensten, die Übertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zu ergänzen, zu fördern und die digitale Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen aus anderen Mitgliedstaaten über geschlossene Netze zu erleichtern; ... ."

Was passiert mit Sendungen und Beiprogrammen, die TV-Sender ausschließlich im Internet sendebegleitend produzieren? Warum lassen sich die Mediatheken öffentlicher Sendeanstalten nicht großzügiger und grenzüberschreitend öffnen? Wäre es nicht sinnvoll für ein grenzüberschreitendes Sendeangebot kollektive Lizenzpakete zu verhandeln, anstatt jeden einzelnen urheberrechtlichen Bestandteil einer Dokumentation - beispielsweise von der Musikauswahl bis zu verwendeten Quellen - neu zu verhandeln, was bei News-Beiträgen auch aus zeitlichen Gründen de facto unmöglich ist?

Doch auf diese Fragen eine Antwort zu geben, erscheint den 28-fachen Versionen von europäischer Filmproduktion zu innovativ, obwohl mehr verfügbare europäische Angebote möglicherweise in Zukunft auch die Nachfrage für Produktionen aus den Nachbarländern vergrößert hätte und sich kulturelle Vielfalt damit praktisch neu definieren würde.

Mit den Stimmen der Christdemokraten (EVP) und der konservativen EKR-Fraktion wurde eine engere Definition des Online-Dienstes schon innerhalb des Kulturausschusses (CULT) angenommen, die den Text der Kommission wieder einschränkte. Damit war auch dort schon, aber wesentlich knapper abgestimmt, eine Erweiterung auf Nur-online-produzierte Inhalte der Sender oder online-first-produzierte Inhalte gescheitert. Fernsehen soll damit bleiben, wie es in einem Zeitalter vor dem Internet produzierte. Das ist schade und macht die Möglichkeiten der Sender gegenüber dem Produktionsumfang der großen Plattformen nicht besser.

Eigentlich sollten auch Filmproduzenten verstehen, dass man hier letztlich mit den TV-Sendern in einem Boot sitzt und es nicht sinnvoll ist, gemeinsam als europäisches Kaninchen vor der Schlange der Plattformen unterzugehen.

Immerhin gab es im CULT-Ausschuss trotzdem eine Definition der Weiterverbreitung im offenen Internet, solange sie über eine bestimmte Infrastruktur bereitgestellt wird oder die Möglichkeit bietet, eine kontrollierte Benutzergruppenumgebung zu gewährleisten. Immerhin. Ohne diesen kleinen Vorstoß hätte man sich diese Verordnung auch schenken können. Das Herkunftslandprinzip konnte ohnehin nur noch für eigene Produktionen und vollfinanzierte Auftragsarbeiten gelten. Diesen Debattenstand hätte es gelohnt zurückzuholen und neuerlich weiter zu diskutieren. Dies scheint aber mit der abgestimmten Fassung des Rechtsausschusses und der heutigen Entscheidung im Plenum, dass diese Fassung im Trilog weiterverhandelt wird, kaum noch möglich.

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