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Aktionsplan der GUE/NGL-Abgeordneten im Wirtschaftsausschuss zur Überwindung der Corona-Krise

Europäisches Sofortmaßnahmen-Paket muss Schutz von Menschenleben, Arbeitsplätzen und Einkommen gewährleisten

Wir stehen vor einer nie dagewesenen globalen Gesundheitsnotlage. Dies erfordert eine Reaktion nie gekannten Ausmaßes. An erster Stelle muss hierbei der Schutz von Menschenleben stehen.

In immer mehr Mitgliedstaaten der EU stoßen die Gesundheitssysteme an ihre Grenzen, während der Coronavirus für die Beschäftigten im Gesundheitswesen zunehmend zur Gefahr wird.

Die Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL) fordert ein Paket massiver, EU-weit koordinierter Sofortmaßnahmen, bei dem Kosten keine Rolle spielen dürfen.

Drei zentrale Maßnahmen wurden von den EU-Institutionen bislang getroffen, um der Notlage Herr zu werden:

  • Seitens der Europäischen Zentralbank (EZB) wurde am 12. März ein Paket zur Liquiditätssicherung im Banken- und Finanzsektor vorgelegt.
  • Die Kommission kündigte an, im Rahmen ihrer Investitionsinitiative zur Bewältigung der Corona-Krise Gelder aus bestehenden EU-Fonds zur Verfügung zu stellen. So können die Mitgliedstaaten auf Mittel zur Kohäsionsförderung in Höhe von 37 Mrd. EUR zugreifen, wobei 8 Mrd. EUR aus nicht in Anspruch genommenen Vorfinanzierungen der Kohäsionsfonds stammen, die nun als nationale Kofinanzierungsbeiträge genutzt werden können und weitere 29 Mrd. EUR aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt werden. Zusätzlich werden nicht zugewiesene Mittel zur Strukturförderung in Höhe von 28 Mrd. EUR – nationale Kofinanzierungsbeiträge inbegriffen – bereitgestellt.
  • Am 18. März verkündete die EZB ein Pandemie-Notkaufprogramm, über das sie zusätzliche 750 Mrd. EUR zum Ankauf staatlicher und privater Anleihen bereitstellt. Der Erwerb der staatlichen Schuldtitel orientiert sich weiterhin am Kapitalschlüssel der nationalen Notenbanken.

Wir begrüßen die getroffenen Maßnahmen – um eine Krise in diesem Ausmaß in den Griff zu bekommen, reichen sie jedoch bei weitem nicht aus. Die Pandemie-Krise macht massive Investitionen der Mitgliedstaaten erforderlich. Flankierend bedarf es einer vorbehaltlosen Rückendeckung seitens der EZB, die hierzu alle in ihrer Macht stehenden Möglichkeiten ausschöpfen muss. 

Sofortmaßnahmen-Paket der EU 

Die Linke fordert ein Paket EU-weiter Sofortmaßnahmen, das auf den folgenden Grundsätzen beruhen muss.

Menschenleben schützen – koste es, was es wolle

  • Sofortiger, massiver Einsatz öffentlicher Gelder zur Stärkung der Gesundheitssysteme, die der gegenwärtigen Lage nicht gewachsen sind und die in vielen Ländern mit den verheerenden Folgen der EU-Austeritätspolitik des zurückliegenden Jahrzehnts zu kämpfen haben. Neben der medizinischen Behandlung muss es hierbei auch um das aktive Testen und Aufspüren von Infektionen gehen. Alle Institutionen und Finanzinstrumente der EU müssen auf dieses Ziel ausgerichtet werden.
  • Investitionen, mit denen die Sicherheit der im Gesundheitswesen an vorderster Front tätigen Beschäftigten gewährleistet wird und die dafür Sorge tragen, dass alle erdenklichen Vorsorgemaßnahmen auch zugunsten der unverzichtbaren Arbeitskräfte getroffen werden, die u. a. in Supermärkten, Apotheken, im Lebensmittel- und Liefergewerbe, in der Produktion medizinischer Artikel, bei der Polizei, Feuerwehr und den Sicherheitsdiensten zu finden sind, sowie zugunsten aller Beschäftigten, die nicht von zu Hause aus arbeiten dürfen.

Staatliche Kontrolle von Schlüsselbranchen für eine wirksame Krisenreaktion

  • Angesichts der gegenwärtigen Gesundheitsnotlage müssen die Mitgliedstaaten bereit sein, in lebenswichtigen Bereichen radikale Maßnahmen zu ergreifen. Im Sinne einer zielführenden Krisenreaktion gehört hierzu gegebenenfalls auch die Verstaatlichung von Wirtschaftssektoren. Dies betrifft insbesondere private Gesundheitseinrichtungen, Hersteller von Schutzausrüstungen, Beatmungsgeräten und Lüftungsanlagen, die Produktion und der Vertrieb von Lebensmitteln, Postdienste sowie die medizinische Forschung und Entwicklung.

Arbeitsplätze, Einkommen und soziale Sicherheit schützen

  • Die, durch die Coronavirus-Pandemie verursachte, Wirtschaftskrise darf Arbeitgebern und Unternehmen nicht als Vorwand für Lohnsenkungen, Entlassungen und eine weitere Beschneidung der Rechte von Arbeitnehmer*innen dienen. Der Sozialdialog zwischen den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern ist im Blick auf Tarifverhandlungen, bestehende Vereinbarungen und Gesundheits- und Arbeitsschutzfragen uneingeschränkt zu respektieren.
  • Arbeitgeber, Mitgliedstaaten und EU müssen gewährleisten, dass Beschäftigte in allen übrigen Sektoren ihrer Arbeit von zu Hause aus nachgehen können, dass sie zur Kontaktvermeidung der Arbeit fernbleiben können und dass alle Beschäftigten ihre vollen Bezüge erhalten, unabhängig davon, ob sie ihrer Arbeit aus Gründen der Kontaktvermeidung oder aufgrund von Krankheit fernbleiben. Besondere Aufmerksamkeit sollte in diesem Zusammenhang Beschäftigten in prekären Arbeitsverhältnissen oder der Gig Economy gelten. Diese Gruppe muss für die Dauer der aktuellen Notlage auf ein ausreichendes Einkommen zählen, um nicht zur Arbeit gezwungen zu sein.
  • Arbeitsplätze sollten mithilfe staatlicher Eingriffe geschützt werden. Um Massenentlassungen und eine Häufung von Insolvenzen unter Firmen, die ihren Betrieb für die Dauer der Pandemie-Krise einstellen müssen, abzuwenden sollte der Staat entsprechend der Vorschläge von Emmanuel Saez und Gabriel Zucman tätig werden und den betroffenen Firmen jene Mittel bereitstellen, die für ihr Überleben und die laufende Auszahlung von Gehältern erforderlich sind. Bei der in Dänemark erzielten Vereinbarung zwischen der Regierung und den Sozialpartnern handelt es sich um ein interessantes Modell, das jeden Beschäftigten dem Verlust seines Jobs schützt. Solche Maßnahmen sind gegenüber der derzeit üblichen Strategie vorzuziehen, die lediglich garantieren soll, dass die Liquidität der Banken gesichert und der Ausfall von Firmenkrediten abgewendet wird.
  • An Empfänger*innen von Sozialleistungen, in Armut lebende Haushalte und die Schwächsten der Gesellschaft müssen unverzüglich Beihilfen ausgezahlt werden, damit sie sich für die Dauer der Selbstisolierungsphasen ausreichend mit Lebensmitteln und sonstigen lebensnotwendigen Güter eindecken können. Wohnungs-, Familien- und Sozialzulagen sind anzuheben.
  • Sofortzahlungen sollten so rasch wie möglich an alle EU-Bürger*innen geleistet werden. So kann während der Krise die lebensnotwendige Grundversorgung aller Bürger*innen ohne bürokratische Verzögerungen sichergestellt werden.

Den Zugang zu Wohnraum und die Grundversorgung von Personen ohne Einkommen schützen

Aus dem zur Liquiditätssicherung und Refinanzierung von Krediten aufgelegten EZB-Paket haben die Banken bereits 100 Mrd. EUR abgerufen. 

Unterbleibt die vollumfängliche Absicherung der Einkommen aller Beschäftigten und Erwerbslosen im Rahmen der oben beschriebenen Maßnahmen, müssen wir dafür Sorge tragen, dass der Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten für alle Bürger*innen gesichert bleibt. Dies bedeutet:

  • Hypothekenzahlungen sind auszusetzen, solange die Krise andauert; Zwangsräumen sind zu verbieten. Mietkosten sollten durch substanzielle Beihilfen bezuschusst werden.
  • Grundlegende Versorgungsleistungen wie Strom, Gas, Wasser, Telefon und Breitband-Internet dürfen nicht eingestellt werden und anfallende Gebühren müssen erlassen oder gestundet werden.
  • Die Tilgung von Haushaltskrediten sollte für die Dauer der Krise ausgesetzt werden.

Keinen Menschen zurücklassen

  • Die EU und die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass kein Mensch zurückgelassen wird. Zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der sozialen Sicherheit von Obdachlosen, Geflüchteten, Gefängnisinsassen und sonstigen Personen, die kein Zuhause haben, in dem sie die Vorgaben zur Kontaktvermeidung umsetzen könnten, müssen zielgerichtete Maßnahmen ergriffen werden. Solidarität muss die Grundlage unseres Handelns in der EU sein und dies muss auch im Blick auf andere Länder gelten, die mit dieser Krise konfrontiert sind.

Weitere Staatsschulden- und Finanzkrisen verhindern

Mit ihrer Erklärung vom 12. März, „nicht hier zu sein, um Renditeabstände zu schließen“, trieb die EZB die Zinsen für italienische Staatsanleihen in die Höhe und nährte Befürchtungen hinsichtlich einer Neuauflage der Staatsschuldenkrise. Seitdem wurden Staatsanleihen weltweit abgestoßen und die Staatsanleihen der Peripherieländer des Euroraums verteuerten sich weiter. Das am 18. März verkündete Pandemie-Notkaufprogramm der EZB war ein Schritt in die richtige Richtung, doch um die drohende Krise abzuwenden, geht es nicht weit genug.

  • Die EU-Institutionen, insbesondere die EZB, müssen unverzüglich tätig werden, um den Ausbruch neuer Finanz- und Staatsschuldenkrisen zu verhindern. Die EZB muss sich dazu verpflichten, nicht mehr nur für die Banken, sondern auch für die Mitgliedstaaten als letzte Refinanzierungsinstanz zur Verfügung zu stehen. Ihre Ankaufprogramme für Staatsanleihen dürfen keine Auflagen oder Einschränkungen vorsehen und müssen sich nach den Ausgabenbedarfen der Mitgliedstaaten richten.
  • Liquiditätshilfen für Banken und Finanzmärkte sind kein effizientes Mittel zur Stützung der Realwirtschaft und können Finanzblasen verursachen; stattdessen müssen KMU direkt gefördert werden.
  • Die Finanzmärkte sollten strenger reguliert werden, um spekulative Angriffe zu verhindern.

Unser 10-Punkte-Aktionsplan

Bei diesen Forderungen handelt es sich um das absolute Minimum, um sicherzustellen, dass unsere Gesundheitssysteme eine Chance haben, effektiv auf die aktuelle Notlage zu reagieren und um Bürger*innen zu motivieren, zu Hause zu bleiben ohne Nachteile oder Bedürftigkeit fürchten zu müssen.

Dennoch setzen sie – was den Politikansatz sowie die Regeln und Verfahrensweisen der EU-Institutionen angeht – tiefgreifende Veränderungen voraus.

Wir müssen ein umfangreiches, EU-weites fiskalpolitisches Paket durchsetzen, das auf Solidarität beruht und dafür sorgt, dass Gelder an Staaten und bedürftige Bevölkerungsgruppen und Bürger*innen fließen.

Wir fordern ein Sofortmaßnahmen-Paket der EU, das sich aus folgenden Kernpunkten zusammensetzt:

*1) Stabilitäts- und Wachstumspakt aussetzen

Sofortige Aussetzung der Verschuldungs- und Defizitvorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des Verfahrens zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte, damit die Regierungen die zur Bewältigung der anstehenden Herausforderung notwendigen Ausgaben (sowie erforderliche Kreditaufnahmen) tätigen können. Die Aussetzung der Empfehlungen bezüglich finanzpolitischer Anpassungen und eine Begrenzung zusätzlicher fiskalischer Spielräume auf ausgewählte Sektoren, wie sie von der Kommission vorgeschlagen wurde, gehen nicht weit genug und würden höchstwahrscheinlich zu einer Verlangsamung der Ausgabentätigkeit der EU-Regierungen führen.

2) EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen aussetzen

Sofortige Aussetzung der EU-Beihilfevorschriften, so dass Regierungen lebenswichtige Bereiche, wie u. a. das Gesundheitswesen, den Bereich der Forschung und Entwicklung oder die Produktion medizinischer Ausrüstung unterstützen oder, falls erforderlich, verstaatlichen können.

3) Unverzügliche Aufstockung, Bereitstellung und Umschichtung von Finanzmitteln

Zur Flankierung ihrer fiskalpolitischen Bemühungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mitgliedstaaten unverzüglich Zugriff auf die Strukturfonds der EU, einschließlich auf den Europäischen Solidaritätsfonds, erhalten. Der bestehende EU-Haushalt muss aufgestockt werden und zusätzliche Mittel zur Kohäsionsförderung bereitstellen, die von den Mitgliedstaaten bedarfsabhängig abgerufen werden können.

4) Bedingungslose Auszahlungen der EZB an alle EU-Bürger

Die EZB sollte allen EU-Bürger*innen bedingungslos eine Summe von mindestens 2 000 EUR auszahlen, um die Grundversorgung aller in Selbstisolation oder Quarantäne befindlichen Bürger*innen zu sichern. Dies sollte monatlich wiederholt werden, solange die Notwendigkeit zur Kontaktvermeidung weiter besteht. Bei Menschen mit hohem Einkommen oder Vermögen können diese Mittel zu einem späteren Zeitpunkt über Besteuerungsinstrumente in die Staatshaushalte überführt werden.

5) Reform des Kapitalschlüssels der EZB und Ausrichtung am jeweiligen Mittelbedarf der Mitgliedstaaten

Der Ankauf öffentlicher Schuldtitel durch die EZB – d. h. der Verschuldung der Mitgliedstaaten – richtet sich nach dem Kapitalschlüssel, den sie sich selbst auferlegt; dieser legt die Anteile der einzelnen Länder anhand ihrer Bevölkerungsgröße und Wirtschaftskraft fest. Der Kapitalschlüssel entscheidet zudem darüber, wo und in welchem Umfang die EZB Staatsanleihen erwirbt. Die EZB muss sich zum uneingeschränkten, bedingungslosen Ankauf von Staatsanleihen verpflichten; dieser muss sich an den, im Gesundheitswesen und der Gesellschaft bestehenden, Erfordernissen ausrichten, nicht am Kapitalschlüssel der EZB. Nur so kann die Ausgabentätigkeit der Mitgliedstaaten aufrechterhalten und eine deutliche Verringerung der Renditeabstände der Staatsanleihen erreicht werden. Soll eine Neuauflage der Staatsschuldenkrise abgewendet werden, ist dies von entscheidender Bedeutung.

6) Alle ESM-Darlehen müssen zins- und auflagenfrei über den neuen Mechanismus gewährt werden 

Der unmittelbare Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB ist gegenüber einer Mobilisierung des Europäischen Stabilitätsmechanismus’ (ESM) vorzuziehen. Die bestehenden Kreditlinien des ESM werden nur in Verbindung mit harten Auflagen – mit anderen Worten: Austerität – nach Vorbild der Rettungspakete der Troika und der Memoranden gewährt. Sollte der 500 Mrd. EUR schwere ESM in dieser Krise zum Einsatz kommen, ist ein neuer Mechanismus einzurichten. Dieser sollte auflagen- und zinsfreie Kreditlinien vorsehen, die den Mitgliedstaaten mit Finanzierungsbedarf bereitgestellt werden.

7) Umwidmung des für den Privatsektor aufgelegten EZB-Ankaufprogramms zugunsten von KMU

Die Liquiditätsversorgung von Banken und Finanzmärkten ist kein probates Mittel zur Stützung der Realwirtschaft und hat die Entstehung neuer Vermögensblasen mitverursacht. Die EZB sollte ihre Maßnahmen zur quantitativen Lockerung – insbesondere ihr Ankaufprogramm für den Privatsektor – umwidmen und direkte Fördermaßnahmen für KMU ausbauen. Deren Vergabe ist an die Sicherung von Arbeitsplätzen, Arbeitnehmerrechten und Einkommen zu knüpfen.

8) Förderung von KMU durch die Europäische Investitionsbank

Die EIB muss ihre Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Kleinst- und Kleinunternehmen so umfassend wie möglich ausschöpfen und an Zusagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen, Arbeitnehmerrechten und Einkommen knüpfen.

9) Verbot von Leerverkäufen und spekulativer Angriffe

In diesem, von einer extremen Volatilität der Finanzmärkte geprägten Zeitraum sollten Leerverkäufe verboten werden. Waren oder Sektoren, die zur Bekämpfung der Krise von besonderer Bedeutung sind, und/oder solche, die bereits unter dem wirtschaftlichen Abschwung leiden, sollten vor spekulativen Angriffen geschützt werden. Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde sollte Leitlinien festlegen und mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten an der Eindämmung der, für die Finanzstabilität bestehenden, Risiken arbeiten. Werden Schwellenwerte erreicht, die eine hohe Volatilität anzeigen, sollten die Mitgliedstaaten den Handel an den Aktienmärkten aussetzen.

10) Aufhebung von EU-Sanktionen, die den betroffenen Ländern schaden

Der Coronavirus ist eine Pandemie. Eine Gesundheitskrise in einem Land wirkt sich auf die übrige Welt aus. Sanktionen gegen Drittstaaten, die von der Coronavirus-Krise betroffen sind, und den Zugang zu medizinischen oder humanitären Gütern in direkter oder indirekter Weise einschränken und so eine kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung und eine Verschärfung der Pandemie bewirken, sind seitens der EU unverzüglich aufzuheben; andere Länder müssen auf internationaler Ebene zu entsprechenden Schritten gedrängt werden.

*

Die Linke bleibt an der Seite der Arbeitnehmer*innen, Erwerbslosen, Krankenpfleger*innen und Ärzt*innen sowie der gefährdeten Bevölkerungsgruppen und kämpft entschlossen für ein wirksames und gerechtes Programm zur Überwindung der gegenwärtigen gesundheitlichen Katastrophe.

Sobald sich die gesundheitliche Notlage in den kommenden Monaten bessert, müssen wir unsere Anstrengungen auf die Überwindung des Wirtschaftssystems lenken, bei dem Wachstumsinteressen und die finanziellen Vorteile einer winzigen Elite gegenüber der übrigen Gesellschaft und dem Wohl unseres Planeten vorangestellt werden.

 

Unterzeichnet von:

José Gusmão

Martin Schirdewan

Manon Aubry

Dimitrios Papadimoulis

Chris MacManus

Unsere Abgeordneten

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