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Keine Akademie ohne Harmonisierung der Polizeibefugnisse!

Redebeitrag Helmuth Markovs vor dem Strassburger Plenum am 17. November 2000 zum Bericht ´Vorläufige Errichtung der Europäischen Polizeiakademie (EPA)´

Gegen die Grundidee der Schaffung einer Europäischen Polizeiakademie ist an sich nichts einzuwenden, egal ob sie nun virtuell besteht oder mit einem festen Sitz irgendwo verankert ist. Die Frage stellt sich aber, was diese Akademie soll, welche Ziele sie hat und welche Aufgaben. Ich nehme mir einen Punkt heraus. Herr Posselt schreibt: Durchführung von Lehrgängen für nationale Polizeikräfte auf der Grundlage gemeinsamer Standards. Da wird es doch schon schwierig. Was sind denn die gemeinsamen Standards? Herr Posselt, Sie wissen, dass Polizeiaufgaben in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache sind, absolute Länderhoheit. Vergleichen Sie die Polizeiaufgabengesetze der Länder. Da werden Sie feststellen, dass in Brandenburg Deeskalation als oberstes Gebot des Einsatzes der Polizei gilt, was im Berliner Gesetz nicht steht, und dass es in einigen Ländern eine namentliche Kennzeichnungspflicht für einzusetzende Polizisten gibt, damit derjenige, der auf einer Demonstration attackiert wird, auch die Namen lesen kann und Bescheid weiß, wer das gewesen ist. Das heißt, wenn Sie gemeinsame Standards wollen, müssen Sie diese erst einmal definieren, denn sonst haben Sie eine Ausbildung, die vollkommen unterschiedlich gestaltet werden kann. Um nur Erfahrungen unterschiedlicher Art auszutauschen, dazu braucht man wirklich keine Akademie in dem Sinne.

Sie sprechen von Herstellung der öffentlichen Ordnung. Die Frage ist nur wieder, mit welchen Mitteln? Auch das ist in der Bundesrepublik in den Polizeiaufgabengesetzen der Länder vollkommen unterschiedlich definiert: ob und wie lange eine Vorbeugehaft erlaubt ist oder die Frage der Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Was verstehen Sie darunter?

Sie schreiben in Ihrem Bericht: Einsatz bei Grenzschutzkontrollen. Ich bitte Sie! Wir haben – in anderen Staaten ist das anders – eine vollkommen klare Trennung zwischen den Aufgaben des Bundesgrenzschutzes und den Aufgaben der Polizei. Wenn Sie so etwas schreiben, dann muss, bevor man das befürworten kann, zunächst feststehen, welche gemeinsamen Aktivitäten geplant sind und nach welchen Standards überhaupt vorgegangen werden soll. Solange das nicht geklärt ist, muss ich Ihnen ehrlich sagen, kann ich selbst der Grundidee nicht meine Zustimmung geben.
Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)