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Cornelia Ernst zum Abkommen mit den USA über Fluggastdatenspeicherung

Rede von Cornelia Ernst am 21. April 2010 im Plenum des Europäischen Parlaments

Die Freiheit über den Wolken, wie sie Reinhard Mey in seinem Lied besingt, wird durch ein Abkommen mit den USA über den Abruf von Fluggastdaten ihr jähes Ende finden.


Wie sich die Auswirkungen eines solch verhängnisvollen Abkommens im Konkreten darstellen, durfte einer unserer Fraktionsmitarbeiter im August erleben. Weil US-Behörden ihn in ihren Terrorlisten führten, verweigerte man der Maschine, in der er saß, die Durchquerung US-amerikanischen Luftraums. Einen Monat später wurde einem Verleger aus Deutschland, der einer Einladung des Deutschen Historischen Instituts in Washington gefolgt war, die Einreise verweigert. Der Grund: Er war früher Mitglied im Sozialistischen Deutschen Studentenbund.


Ob Kreditkartennummer, Buchungsverhalten, Sitzplatzvorlieben, gesonderte Essenswünsche oder IP-Adressen - die US-Behörden erhalten umfassende Passagierinfos ohne klare Datenschutzregeln einhalten zu müssen. Es gibt keine Erkenntnis darüber, nach welchen Kriterien Personen auf "No-Fly-Lists" oder "Selectee-Lists" landen, noch gibt es einen Zugang zu diesen Listen. Diese "Massenübertragungen" an das Department of Homeland Security erfolgt schlichtweg ohne jegliche Zugriffskontrolle!


Ich weigere mich gegen proaktive Risikoanalysen von Reise- und Verhaltensmustern! Hier geht es nicht darum, nur im konkreten Verdachtsfall zweckgebunden Daten zu verwenden, sondern darum, überhaut erst Verdacht zu schöpfen.


Ich fordere, dass Auskunftsbestimmungen nach dem "Privacy Act" der USA europäischen Bürgerinnen und Bürgern geöffnet und der Weg der Klage gegen Entscheidungen auf Basis der "No Fly"-Liste der gerichtlichen Kontrolle unterworfen werden. Zudem muss der legale Status eines Vertrags anstelle eines Abkommens angestrebt werden, es braucht eine klare Nutzungsbeschränkung, eine deutliche Begrenzung der Aufbewahrungsdauer und definitive Löschungsfristen für die Daten sowie ein Gewährleistung umfassender Datenschutzrechte.

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