Menü X

Europäische Schutzanordnung

Plenarrede

Frau Präsidentin!

Die Europäische Schutzanordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Prinzip muss sein, dass anerkannte Opfer von Gewalt in allen Mitgliedstaaten den gleichen Schutz erhalten. Die beste Lösung wäre die Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten in dieser Frage, aber dazu konnten diese sich nicht durchringen. Positiv ist an der Schutzanordnung, dass jedes Opfer von Gewalt möglichst in den Genuss dieser Schutzanordnung kommen soll und ein breiter Geltungsbereich vorhanden ist: sexuelle Gewalt, Stalking, und vor allem Minderjährige, was ich für sehr, sehr wichtig erachte. Es ist also eine gute Botschaft an die Gewaltopfer und besonders an Frauen. Es gibt allerdings auch einen Wermutstropfen: Die Nichtanerkennungsgründe im Artikel 9 sind doch sehr weitreichend und können auch zum Teil eine Ausstiegsregelung für die Mitgliedstaaten darstellen. Wir müssen nach einem Jahr also gründlich evaluieren, wie die Diskussion weitergeführt werden kann, denn alle Opfer in allen Ländern brauchen ein und denselben Schutz.

Unsere Abgeordneten

Aktuelle Link-Tipps

  • Begleitung der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
  • EU-Fördermittel
Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)