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Menschenhandel

Plenarrede

Frau Präsidentin!
 

Vielen Dank vor allem erst einmal den beiden Berichterstatterinnen. Sie haben eine Riesenarbeit geleistet, und es ist wirklich ein deutlicher Fortschritt herausgekommen. Man kann sagen, der Richtlinienentwurf ist von großer Bedeutung für die Hunderttausende von Opfern des Menschenhandels und soll ihre Rechtlosigkeit aufheben. Das geht so weit, dass nicht nur über Schutz gesprochen wird, sondern auch die Prävention und vor allem auch die Entschädigung eine Rolle spielen sollen.

Es gibt einen großen Geltungsbereich, der den Menschenhandel betrifft. Das halten wir für richtig, auch wenn wir mit der Problematik Betteltätigkeit – das sage ich offen – und auch in mancher Beziehung mit illegaler Migration natürlich ein Problem haben.

Richtig ist, dass der Geschlechterbezug in dieser Richtlinie durchgängig vorzufinden ist und – was mir das Wichtigste ist – das Kindeswohl bei unbegleiteten Minderjährigen. Ich sage es auch einmal aus deutscher Sicht: Da haben wir manches nachzuholen, und ich bin sehr froh, dass dieser Aspekt, was die Kinder angeht, in diesem Richtlinienentwurf eine große Rolle spielt.

Ebenso ist zu würdigen, dass auch Schwangere oder von Krankheit betroffene und behinderte Menschen im Umgang mit dieser Problematik besonders berücksichtigt werden müssen. Präventionsmaßnahmen wie Schulung von Beamten, die Einführung von Koordinatoren in den Mitgliedstaaten – das sind große Fortschritte. Ich kann uns wirklich nur beglückwünschen, wenn wir dem heute zustimmen.

Ich hoffe auch, dass das Thema in den Mitgliedstaaten ernster genommen wird, denn immerhin müssen sie jetzt Bericht erstatten. Vielleicht trägt das auch ein Stück weit dazu bei.

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