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  • Thomas Händel

Arbeitnehmerrechte schützen, Monti II ablehnen!

Eine Pressemitteilung von Thomas Händel

Zum heute vorgestellte Entwurf der Europäischen Kommission für eine Verordnung bzgl. der Ausübung des Rechts auf kollektive Maßnahmen im Rahmen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (sogenannte Monti-II-Verordnung) erklärt Thomas Händel, Koordinator der GUE/NGL im Beschäftigungs- und Sozialausschusses des Europäischen Parlaments:  

"In dem Entwurf für die "Monti-II"-Verordnung werden wirtschaftliche Grundfreiheiten und soziale kollektive Grundrechte zwar als gleichberechtigt benannt, die Verordnung insgesamt atmet weiter den alten Geist: die wirtschaftlichen Freiheiten stehen nach wie vor über den sozialen Grundrechten. Die (Fehl-)Entwicklung des geeinten Europas soll "in neuer Maskerade" fortgesetzt werden."  

Bei grenzübergreifenden Auseinandersetzungen sollen Streikmaßnahmen künftig nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip geprüft werden: Ist das Mittel geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen? Ist es notwendig, oder gibt es ein milderes? Und: stehen die (wirtschaftlichen) Nachteile eines Arbeitskampfes in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die sie bewirken? "Gewerkschaften könnten künftig Streikaktionen nur mit dem Risiko von Schadenersatz-Forderungen planen, die ihre Existenz bedrohen. Welche Ziele wären dann noch erlaubt?" fragt der Europa-Abgeordnete, der jahrelang selbts Gewerkschaftssekretär war.  

Heute würde der EuGH seine Entscheidungen zu den in dem Entwurf genannten Fällen (Viking, Laval, Rüffert) vermutlich anders treffen. Heute stünde die Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf gleicher rechtlich verbindlicher Ebene, wie der Vertrag von Lissabon selbst. Händel weiter: "Zudem ist die EU seither der Europäischen Menschenrechts-Konvention beigetreten. Auch sie ist ein Maßstab für Streikmaßnahmen."  

Vor diesem Hintergrund sei der Kommissionsentwurf abzulehnen, so Händel weiter. Vielmehr müsse sich der Rat endlich zum Vorrang der sozialen vor den wirtschaftlichen Rechten bekennen und dies mit einer sozialen Fortschrittsklausel in den europäischen Verträgen verankern. Händel: "Das und nicht die weitere Zerschlagung kollektiver Arbeitnehmerrechte sollte Bestandteil eines einstimmigen Beschlusses des Rates sein."

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