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Diskriminierung

Roma werden in vielen Bereichen diskriminiert, das bedeutet, sie werden ausgegrenzt und "weniger günstig behandelt" als Menschen, die der sogenannten "Mehrheitsbevölkerung" angehören. Gleichbehandlung ist in der Europäischen Union ein Grundrecht. Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, des Alters, einer Behinderung, der Rasse, der Religion oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

Im Lissabon-Vertrag wurde zum ersten Mal festgehalten, dass einer der Werte, auf den sich die EU gründet, die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte ist. Die Antidiskriminierungsrichtlinie verbietet Ausgrenzung und "eine weniger günstige Behandlung" aufgrund der ethnischen Herkunft beim Sozialschutz, beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, bei sozialen Vergünstigungen, bei Bildung und dem Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Die Mitgliedstaaten müssen diese Richtlinie umsetzen, und für alle Menschen, die den Eindruck haben, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werde, die Möglichkeit des Rechtsweges offen halten. Trotzdem findet in vielen Bereichen und gegenüber vielen Minderheiten Ausgrenzung, Andersbehandlung und Diskriminierung statt. Die Minderheit der Roma ist da nur ein Beispiel unter vielen, wenn auch ein sehr krasses.

Weitere Themen:

Asylpolitik

Minderheitenschutz

Roma

Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)