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3% Hürde verfassungswidrig - jede Stimme zählt

Gabi Zimmer, Spitzenkandidatin der Partei DIE LINKE zu den Europawahlen und Helmut Scholz, Mitglied des Ausschusses für konstitutionelle Fragen im Europäischen Parlament:

"Das Bundesverfassungsgericht kippt mit seinem heutigen Urteil die vom Bundestag beschlossene drei Prozent Klausel bei Europawahlen.
Vor dem Hintergrund, dass die Wahlrechtsgleichheit und die Gleichheit der Grundrechte für jede Bürgerin und jeden Bürger gesichert sein müssen, ist das Urteil zu begrüßen. Wenn das BVG seine Verantwortung für die Wahrung dieses Grundsatzes strikt ausübt, muss dieses Urteil allerdings auch Konsequenzen für die Stärkung der Wahlrechtsgleichheit für die Bundestags- und Landtagswahlen in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass gegenwärtig nicht abzusehen sei, inwieweit die Wahl kleinere Parteien in das Europäische Parlament dessen Funktionsweise beeinträchtigen könnte, ist auch Maßstab für die anderen Parlamente in der Bundesrepublik Deutschland.

Einen de facto Ausschluss kleinerer Parteien durch eine Hürde teilen wir nicht. Im Gegenteil, dieses Urteil fordert dazu heraus, kleinerer Parteien unabhängig von ihrem politischen Spektrum her ernst zu nehmen und sich mit ihnen politisch auseinanderzusetzen.

Die größte Herausforderung für den Wahlkampf zu den diesjährigen Wahlen in Deutschland stellt aus unserer Sicht die Auseinandersetzung mit den europafeindlichen, ausländerfeindlichen Parolen der NPD dar. Wir halten es für wichtig, dass den Rechtsextremen durch die Wahlentscheidung der Wahlbürgerinnen und -bürger am 25. Mai der Zugang zum EP verwehrt wird.

Wir verstehen das heutige Urteil des BVG als Aufforderung, auch die Wahlrechtsgleichheit und Grundrechtegleichheit der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu stärken. Deshalb fordern wir dazu auf, die Debatte über ein gemeinsames Europawahlrecht wieder aufzunehmen.

Ein Konvent, der für 2015 offensichtlich bereits im Gespräch ist, könnte dafür den notwendigen Rahmen bieten."

Straßburg, 26. Februar 2014

 

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