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GASP - Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik

Die Gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik (GASP) wurde 1993 mit dem Maastrichter Vertrag ins Leben gerufen. Sie regelt die Zusammenarbeit der EU-Staaten in der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Ein Unterbereich der GASP ist seit dem Lissabon-Vertrag 2009 die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die auf die 2001 gegründete Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) folgt. Mit dem Lissabon-Vertrag wurde der Europäische Auswärtige Dienst (-->EAD) eingerichtet, der die GASP umsetzen soll.

Entscheidungen zur GASP werden von den Mitgliedstaaten, d. h. dem Europäischen Rat, getroffen und müssen bisher einstimmig gefällt werden. Das Europäische Parlament besitzen keine Mitentscheidungsrechte. Zwar sollte nach Art. 36 EU-Vertrag die/der EU-AußenbeauftragteR dem EU-Parlament regelmäßig Bericht erstatten und seine Auffassungen „gebührend berücksichtigen“, doch hat das mit demokratischer Kontrolle der EU-Außenpolitik nichts zu tun.

Bedenklich ist zudem die Verschmelzung der Außen-, Verteidigungs- und Teile der Entwicklungspolitik, die im -->EAD zum Ausdruck kommt. Leitbild der europäischen Konfliktbearbeitung ist der sogenannte "umfassende Ansatz“ (comprehensive approach). Dabei kommt insbesondere der zivil-militärischen Zusammenarbeit eine entscheidende Rolle zu. Zivile Formen der Konfliktbearbeitung werden nicht mehr als Alternative zu Militäreinsätzen eingesetzt, sondern zu deren Erfüllungsgehilfen degradiert. Das bedeutet eine immer stärkere -->Militarisierung der EU-Außenpolitik. Die EU wird immer weniger ein internationaler Akteur der zivilen und friedlichen Konfliktlösung. Die derzeitige GASP ist folglich keine Friedenspolitik.

Wir fordern eine Entmilitarisierung und volle parlamentarische Kontrolle der GASP. Die GASP muss sich auf ausschließlich friedliche und zivile Außenpolitik beschränken. Wir fordern eine Friedensunion in der die EU die Rolle des neutralen Vermittlers zwischen Konfliktparteien einnimmt und sich für Abrüstung, Entmilitarisierung und eine kooperative und solidarische Außen-, Entwicklungs-, und Menschenrechtspolitik mit starker parlamentarischer Kontrolle einsetzt. Die immer stärkere Tendenz, militärische Instrumente zur Durchsetzung außenpolitischer Ziele einzusetzen, lehnen wir grundsätzlich ab.

Wir fordern, dass die EU sich strikt an den in der UN-Charta verankerten Grundsatz des Verzichts auf Androhung und Anwendung von militärischer Gewalt hält und aktiv dazu beiträgt, ihn in den internationalen Beziehungen durchzusetzen. Militärische Interventionsstrategien, wie sie sich etwa in der im Dezember 2003 verabschiedeten ersten Sicherheitsstrategie der EU finden, sind mit einer auf Frieden und internationale Stabilität ausgerichteten Außenpolitik unvereinbar. Dass die Einhaltung von demokratischen und Menschenrechten ein wichtiges Kriterium für die Entwicklung der Beziehungen der EU zu Drittstaaten geworden ist, ist aus unserer Sicht eine Errungenschaft.
Wir halten es jedoch für völlig inakzeptabel, dass die EU-Menschenrechtspolitik häufig missbraucht wird, um machtpolitische Ziele durchzusetzen.

Weitere Themen:
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD)
EU-Auslandseinsätze
Militarisierung der EU
Die NATO
Waffenexporte/Rüstungsexporte

 

 

Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)