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Nachbarschaftspolitik muss Teil des auswärtigen Wirkens der EU sein!

"Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Diskussionspapier zur Neuausrichtung der Nachbarschaftspolitik hat die Kommission richtige Fragen aufgeworfen, zum Beispiel die nach der Berücksichtigung der gesellschaftlichen Bedingungen und Interessen der Partnerländer oder die nach der Einbindung der Nachbarn der Nachbarn. Sie konstatiert mit ihrem Papier auch indirekt das Scheitern des bisherigen Konzepts der EU-Politik in der unmittelbaren Nachbarschaft – in beide Richtungen, nach Süden wie nach Osten. Zweifellos ein Stück Realpolitik in der Fragestellung, vor deren schlüssiger Beantwortung sich allerdings der AFET-Ausschuss entgegen dem Ausgangspunkt des Berichterstatters im Arbeitsdokument des Herrn Kollegen Kukan weggeduckt hat, als sähe die Mehrheit des Ausschusses das bisherige Scheitern der Nachbarschaftspolitik nicht oder unzureichend und wolle in der geliebten Routine von Standardberichten und  debatten verharren.

Ich bin für ein Anknüpfen an die konkreten gesellschaftlichen Bedingungen der Partner an die dortigen Entwicklungen, die begleitet sind von enormen gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen. Begleitet von nationalen, ethnischen, religiösen und ideologischen Widersprüchen, von gravierenden sozialen Problemen, Arbeitslosigkeit und Armut, von erheblicher Abwanderung qualifizierter Menschen aus den Nachbarländern.

Die unverändert weitverbreitete Korruption, die das Wirtschafts- und gesellschaftliche Zusammenleben der Staaten zerfrisst und das letzte Vertrauen der Menschen in staatliche Strukturen nur weiter aushöhlt, sowie die anderen Menschenrechtsverletzungen erfordern den grundlegenden Strategiewechsel der europäischen Nachbarschaftspolitik.
 
Als Beispiel sei genannt im Osten die Situation in der und um die Ukraine, die eingefrorenen Konflikte zum Beispiel in Transnistrien, Abchasien und Bergkarabach. Damit erübrigen sich aber genau die Politikstandards und ihre Konditionalisierung, wie sie im Bericht mantrahaft fortgedacht sind.

Ich bin auch für den Ansatz eines Interessenausgleichs mit den Ländern der Nachbarschaft als Grundlage der ENP sowie für die Einbeziehung von deren Nachbarn. Das wiederum würde uns zurückführen zu den in der Schlussakte von Helsinki verabredeten Völkerrechtsnormen der Zusammenarbeit, und zwar in ihrer Komplexität der politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und menschenrechtlichen Dimension.

Als Antwort auf Ihre Fragen in der Konsultation, Herr Kommissar, meine ich, sollten wir auch im Rahmen der ENP entschlossen den Weg in Richtung einer KSZE beziehungsweise OSZE 2.0 einschlagen und dafür konstruktive und gegenseitig annehmbare Vorschläge unterbreiten. Warum nicht endlich konsequent einen Neuanfang wagen?

Die Politik gegenüber der Nachbarschaft muss Teil des auswärtigen Wirkens der EU sein, das sich an dem Erfordernis einer Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil ausrichtet und nicht nach der Logik allein eines Binnenmarkts abgewickelt wird."

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