Bezeichnet einen Sanktionsmechanismus, der zum ersten Mal in der Förderperiode 2014-2020 für alle Europäischen Struktur- und Investitionsfonds eingeführt wurde. Das bedeutet, dass EU-Fördergelder für Regionen in einem Mitgliedstaat ganz oder teilweise zurückgehalten („eingefroren“) werden können, wenn der Mitgliedstaat die im Stabilitäts- und Wachstumsparkt vorgesehenen Verschuldungskriterien (maximal 3 % Haushaltsdefizit und ein Schuldenstand von 60 % des Bruttoinlandsprodukts) nicht einhält oder die im Rahmen des Europäischen Semesters jährlich verabschiedeten länderspezifischen wirtschaftspolitischen Empfehlungen des Rates nicht umsetzt. Die Kohäsionspolitik wird so mittels Strafmaßnahmen in den Dienst der wirtschaftspolitischen Steuerung gestellt – statt die Wirtschaftspolitik in den Dienst regionaler Entwicklung zu stellen.

Dieser Sanktionsmechanismus ist zutiefst ungerecht, er straft Regionen für das Handeln ihrer nationalstaatlichen Regierung. Auch trifft er schwächere Regionen unverhältnismäßig schwerer und zwar genau dann, wenn EU-Fördermittel am nötigsten gebraucht werden: Ein EU-Mitgliedsland, das in einer wirtschaftlichen Krise die Schuldengrenze überschreitet, würde durch die Koppelung der Zahlung von Mitteln aus den Kohäsionsfonds an die Einhaltung der Schuldengrenze durch die Kürzungen der EU-Fördermittel zusätzlich unter wirtschaftlichen Druck geraten. Die Krise würde sich also eher weiter verschärfen, als dass es zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage käme. 

Allein die Drohung, die dieser Mechanismus beinhaltet, läuft den Zielen der Kohäsionspolitik auch dadurch zuwider, dass er zu Unsicherheit hinsichtlich der von europäischer Ebene verfügbaren finanziellen Mittel sowohl bei der Planung individueller Projekte als bei deren Umsetzung führen, also sogar dann, wenn effektiv noch keine Aussetzung stattgefunden hat.

DIE LINKE. im Europaparlament setzt sich dafür ein, dass dieses Instrument zur Erzwingung der Einhaltung von Schuldenbremsen (spätestens) in der Förderperiode 2021-2027 nicht mehr Teil der EU-Gesetzgebung über die Strukturfonds ist.

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Schlagwort Europäische Struktur- und Investitionsfonds bzw. Kohäsionsfonds 

 

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